Die Bekanntmachung für die Qualifikation für den elektronischen Markt ist offen. Von dieser Seite aus können Sie Einsicht in eventuelle Dokumentation nehmen und die Qualifizierungsanfrage einreichen.
Die Unternehmen, welche noch nicht im Adressenverzeichnis der Lieferanten registriert sind, können trotzdem teilnehmen indem Sie auf die Taste Antrag einreichen
klicken.
# | Dokument |
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# | Dokument | Art der Anfrage | Anmerkungen |
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1 | Anhang A - anagrafische Daten | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
2 | Zusätzliche Dokumente | Administrative | Nicht zwingend und mehrfach (kein oder mehrere Dokumente zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
3 | Zulassungsantrag | Administrative | Obligatorisch und mehrfach (ein oder mehrere Dokumente zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
4 | ANLAGE A - Anagrafische Daten | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Getrennte Übermittlung |
Es sind keine Erläuterungen betreffend die Bekanntmachung für die Zulassung zur Teilnahme am Elektronischen Markt vorhanden.