28/02/2022 - Beschluss ANAC Nr. 77 vom 16. Februar 2022: Transparenzpflicht für öffentliche Auftraggeber, Anleitung von ANAC zu elektronischen Zahlungen über PagoPA

Die Behörde ist mit dem Beschluss Nr. 77 vom 16. Februar 2022 eingeschritten, um den Verwaltungen eine Anleitung zu geben, wie sie der Verpflichtung zur Veröffentlichung elektronischer Zahlungen gemäß Artikel 36 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 nachkommen können. Dies ergibt sich aus dem Verweis dieser Vorschrift auf Artikel 5 der Digitalen Verwaltungsvorschrift (CAD), der die Verpflichtung vorsieht, die über elektronische Zahlungssysteme fälligen Zahlungen über die elektronische Plattform "pagoPA" anzunehmen.

Empfänger

Subjekte mit ausschließlicher Pflicht durch PagoPA:

Insbesondere haben diejenigen, die zur ausschließlichen Nutzung der pagoPA-Plattform verpflichtet sind, der Verpflichtung aus Art. 36 der Rechtsverordnung Nr. 33 aus dem Jahr 2013 nachzukommen, indem sie das Datum ihres Beitritts zur pagoPA-Plattform sowie gegebenenfalls die anderen, nicht in die pagoPA-Plattform integrierten Bezahlmethoden, die von Agid in spezifischen Richtlinien 2018 vorgesehen sind, veröffentlichen.

Parteien ohne Ausschließlichkeitsbindung durch PagoPA:

Subjekte, die hingegen nicht zur ausschließlichen Nutzung des pagoPA-Systems verpflichtet sind, veröffentlichen den Zeitpunkt des Beitritts zur pagoPA-Plattform und, soweit genutzt, andere, nicht in die pagoPA-Plattform integrierte Zahlungsarten.

Andere Adressaten:

Die Behörde erinnert daran, dass auch Einrichtungen, die nicht Adressaten der Bestimmungen der CAD sind, in jedem Fall der Transparenzverpflichtung nach Artikel 36 nachkommen müssen, wie bereits in Anhang 1 der ANAC-Entschließung 1134/2017 angegeben.

Empfänger: Vergabestellen

Sektoren: Alle

Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/obbligo-di-trasparenza-per-le-pa-dall-anac-indicazioni-per-i-pagamenti-informatici-tramite-pagopa