09/11/2021 - Dekret des Ministeriums vom 30. September 2021 - Bestimmungen für den Zugang zum Aufrechnungsfonds

Am 30. September 2021 erließ das Infrastrukturministerium das Dekret zur Umsetzung von Artikel 1-septies, Absatz 8, des Gesetzes Nr. 106 vom 23. Juli 2021.

Das Dekret legt die Verteilungsmodalitäten und die Verfahrensschritte für den Zugang zum Fonds fest.

Der Vollständigkeit halber ist der Text des Dekrets im unten stehenden Link verfügbar (siehe Seiten von 12 bis 15).

Weitere Informationen: https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/news.asp?news_action=4&news_article_id=660999