27/09/2021 - Neuer Leitfaden ANAC - Staatliche Unternehmen: In-house Vergaben sind die Ausnahme, nicht die Regel

In der Sitzung des Rats vom 8. September 2021 hat ANAC den Vorschlag des neuen Leidfadens bezüglich In-House Vergaben an öffentliche Gesellschaften. Bevor auf In-house Vergaben und Konzessionen zurück gegriffen wird müssen die Vergabestellen die genauen wirtschaftlichen und sozialen Gründe angeben und veröffentlichen, welche dazu geführt haben das In-house den Ausschreibungen vorzuziehen. Somit sind die Bürger und Wirtschaftsteilnehmer, welche durch das In-house Verfahren ausgeschlossen wurden, in der Lage nach zu vollziehen ob die angegebenen Gründe tatsächlich bestehen oder nur eine Vorspiegelung seitens der öffentlichen Verwaltung und der davon abhängigen Gesellschaften ist um Ausschreibungen zu umgehen.

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Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/affidamenti-in-house-%C3%A8-l-eccezione-non-la-regola-nuove-linee-guida-di-anac-per-favorire-maggiore-concorrenza