21/05/2020 - Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 20. Mai 2020 – Gebührenbefreiung für den CIG bei Ausschreibungen: Vorschlag der Staatlichen Behörde für Antikorruption (ANAC) im Dekret „rilancio“

Betreff: Für alle Verfahren mit Veröffentlichungsdatum der Ausschreibungsbekanntmachung, oder mit Datum des Aufforderungsschreibens, zwischen 19. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 muss keine Gebühr an ANAC bezahlt werden.

Sektoren: alle

Zielgruppe: alle Vergabestellen und alle Wirtschaftsteilnehmer

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=7794