20/03/2020 - Mitteilung der ANAC vom 19. März 2020 – AUSSETZUNG DER FRISTEN UND DER PFLICHTEN

Betreff: Aussetzung der Fristen für die laufenden Verfahren, für welche die ANAC zuständig ist, und Änderung der Fristen für die Erfüllung der Mitteilungspflicht an die ANAC (Vervollständigung des CIGs, Übermittlung der Formblätter und Ausstellung CEL).

Die im ANAC Beschluss Nr. 268/2020 vorgesehenen Fristen bleiben bis zur Verabschiedung eines neuen Beschlusses aufrecht.

Sektoren: alle

Empfänger: alle

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?id=f75673bb0a778042385dab390e4498d6