17/03/2020 - Beschluss der Landesregierung vom 3. März 2020, Nr. 132 – Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen, für DAI und für soziale und andere Dienstleistungen gemäß Abschnitt X des LGs Nr. 16/2015

Im Abschnitt Rechtsvorschriften, unter dem Punkt “Anwendungsrichtlinie des Landes” ist die Anwendungsrichtlinie bezüglich der Direktvergabe mit Betrag unter 150.000 € verfügbar.

Betreff: Direktvergabe mit Betrag unter 150.000 €

Sektoren: alle

Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortliche (EVV)

Weitere Informationen: https://bandi-altoadige.it/pleiade/?pagina=normativaGenerale&hmac=925262beaec88b6178f27a3f19cd2348