03/08/2018 - Beschluss der ANAC vom 4. Juli 2018 – Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art.177, Abs. 1 GvD 50/2016

Betreff: Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art. 177, Abs. 1 GvD 50/2016 für Konzessionsinhaber, welche die Konzessionen mittels nicht öffentlichen Verfahren erhalten haben

Sektoren: alle

Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortliche (RUP), die Konzessionsverfahren verwalten

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/ContrattiPubblici/LineeGuida/_Lineeguida11