18/01/2018 - Änderung der EU-Schwellenwerte und der Wertgrenze für delegierte Vergabeverfahren

Es wird mitgeteilt, dass die EU-Schwellenwerte für die öffentlichen Aufträge durch die delegierten Verordnungen (EU) 2017/2364, 2017/2365 und 2017/2366, und durch die Verordnung (EU) 2017/2367 geändert wurden. Die aktualisierten Schwellenwerte sind mit 01.01.2018 in Kraft.

Die Verordnungen sind auf der ISOV – Plattform unter Rechtsvorschriften der EU einsehbar.

Es wird außerdem mitgeteilt, dass die Beträge, hinsichtlich denen die AOV delegierte Vergabeverfahren durchführt, mit Beschluss der Landesregierung vom 12.Dezember 2017 Nr. 1362.

Weitere Informationen: https://ausschreibungensuedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/Schwellenwerte_oeffentliche_Vertraege_20180101.pdf