08/03/2016 - Mitteilung des Präsidenten ANAC vom 17.02.2016 – Hinweise zur Anwendung des Art. 37 des Gesetzesdekrets Nr. 90 vom 24. Juni 2014, umgewandelt in das Gesetz Nr. 114 vom 11. August 2014

Betreff: Übermittlungspflicht der Varianten während der Bauausführung an ANAC im Oberschwellenbereich mittels Formular "modulo trasmissione varianti" mit PEC-Mail, wenn

- der Ausschreibungsbetrag ober dem EU-Schwellenwert laut Art. 28 des gesetzesvertretendes Dekret D. Lgs. 163/2006, liegt;

- der Betrag der Variante über 10% des ursprünglichen Auftragwertes liegt

Sektoren: alle

Empfänger: die einzigen Verfahrensverantwortlichen, welche die Variante während der Bauausführung verwalten

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=6440