Wir weisen darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2024 die neuen EU-Schwellenwerte nach der Abänderung der Richtlinien 23, 24 und 25 von 2014 in Kraft treten werden.
Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:
• Konzessionen = 5.538.000 Euro
• Bauarbeiten = 5.538.000 Euro
• Von zentralen Regierungsbehörden vergebene Dienstleistungen und Lieferungen = 143.000 Euro
• Dienstleistungen und Lieferungen in ordentlichen Sektoren = 221.000 Euro
• Dienstleistungen und Lieferungen in besonderen Sektoren = 443.000 Euro