In Anbetracht des aktuellen sanitären Notstandes durch COVID-19 hat ANAC die Aufschiebung der Frist zur Übermittlung via PEC zur erfolgten Veröffentlichung der XML Datei über die Pflichten im Sinne des Art. 1, Abs. 32, des Gesetzes Nr. 190/2012 auf den 8. Februar 2021, ursprünglich 31. Januar, verfügt.
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=49aeec810a77804260c772e868e0ac55