Ab 1. Januar 2021 sind die Wirtschaftsteilnehmer und die Vergabestellen erneut dazu verpflichtet die Ausschreibungsgebühr, die an ANAC bezahlt werden muss, für alle Verfahren zu leisten wie vom derzeit geltenden Beschluss der Selbstfinanzierung ANAC vorgesehen.
Empfänger: Alle
Sektoren: Alle
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=9010e6fa0a77804264029ad218241369