ANAC hat die Mitteilung des Präsidenten vom 23. März 2021 angenommen. Die Mitteilung beantwortet Anfragen in Bezug auf Problematiken zur Anwendung des Art. 106, Abs. 12 des GvD. 50/2016, welche einer Klarstellung bedurften um eine korrekte Interpretation und einheitliche Anwendung der betreffenden Bestimmung zu fördern.
Empfänger: EVV
Sektoren: Alle
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=d9703f1b0a778042779ddf00b4433781