Es wird mitgeteilt, dass mittels delegierter Verordnungen (EU) Nr. 2170/2015, 2171/2015 und 2172/2015 der Kommission vom 25. November 2015 zur Änderung der Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren die EU-Schwellenwerte neu festgesetzt wurden. Die Verordnungen, und demzufolge die neuen Schwellenwerte, treten ab 1. Jänner 2016 in Kraft.
Weitere Informationen: https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/Schwellenwerte_offentliche_Vertrage_151211.pdf