Die Frist für das Einreichen der Bemerkungen zur Verabschiedung der Leilinien “Hinweise im Bereich Direktvergaben ‘in house’ von Verträgen, die auf dem Markt erhältliche Dienstleistungen im Rahmen der Konkurrenz im Sinne der Art. 192, Abs. 2, des Gesetzesdekrets vom 18. April 2016 Nr. 50 und nachfolgende Änderungen" wurde auf 31. März 2021 verschoben.
Empfänger: Vergabestellen, die an "in house" Gesellschaften vergeben
Sektoren: Dienstleistungen
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=352841120a7780426f2ecefe2c1ef024