Der Präsident der Aufsichtsbehörde hat ein Rundschreiben erlassen, welches informiert, dass ab dem 15. Oktober alle Unterlagen bezüglich der Nutzung der Kapazitäten Dritter in Bezug auf Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen, die elektronisch an die Aufsichtsbehörde für öffentliche Verträge übermittelt werden, mit der zeitversetzten Mitteilung (upload) der ganzen Dokumentation der Konkurrenten ergänzt werden müssen.
Weitere Informationen: http://www.autoritacontrattipubblici.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=0dd332280a7780a5012b27f4b7e9524a