Mit der im Betreff genannten Stellungnahme bestätigte das MIMS, dass die Vergabestelle bei der Berechnung des geschätzten Auftragsbetrags gemäß Artikel 35 Absatz 4 des Kodex, im Einklang mit dem Ausschreibungsmodell der ANAC Nr. 3 über die Vergabe von Ingenieur- und Architekturleistungen, zusätzlich zu allen Dienstleistungen auch die Vorsorge- und Fürsorgebeiträge berücksichtigen muss, die jedoch nicht im Ausschreibungsbetrag enthalten sind.
Empfänger: EVV
Sektoren: Alle