Es wird darauf hingewiesen, dass AUSNAHMSWEISE und AUSSCHLIEßLICH zu dem Zweck, den Vergabestellen die rechtzeitige Vorbereitung der Anträge auf Zugang zum Fonds, gemäß Artikel 26, Absatz 6-quater des Gesetzesdekrets 50/2022, die Richtpreisverzeichnisse 2023 provvisorisch veröffentlicht wurden.
Die Mitteilung und die Anhänge sind über untenstehenden Link einsehbar.
Weitere Informationen: https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/news.asp?news_action=4&news_article_id=674376