In einem Ausschreibungsverfahren stellen die vorbereitenden Marktkonsultationen eine Vorstufe des Ausschreibungsverfahrens dar, die einen ausgesprochen informellen Charakter hat. Die von den Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen können vom öffentlichen Auftraggeber als Grundlage für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen verwendet werden.
Daraus folgt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, alle von den Wirtschaftsteilnehmern eingeholten Unterlagen auszuwerten und ein förmliches Protokoll zu erstellen, wie dies in der Ausschreibungsphase bei der Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Angebote der Fall ist. Es besteht auch keine Verpflichtung, die Verwendung oder Nichtverwendung der erhaltenen Informationen zu rechtfertigen.
Empfänger: EVV
Sektoren: Alle
Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/consultazioni-preliminari-di-mercato-non-c-%C3%A8-obbligo-per-le-stazioni-appaltanti-di-tenerne-conto