Es wird mitgeteilt, dass mittels Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren die EU-Schwellenwerte neu festgesetzt wurden. Die Verordnung (und demzufolge die neuen Schwellenwerte) tritt ab 1. Jänner 2014 in Kraft.
Link zur Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:335:0017:0018:DE:PDF
Weitere Informationen: http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/eu_Schwellenwerte.pdf