1. Das Dekret tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf der institutionellen Website des Ministeriums für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität in Kraft.
2. Die Bestimmungen des Dekrets gelten für Vergaben, deren Ausschreibungen oder Bekanntmachungen nach dem Tag des Inkrafttretens des Dekrets veröffentlicht werden, sowie, im Falle von Verträgen ohne Veröffentlichung von Bekanntmachungen, für Verfahren, deren Einladungen zur Einreichung von Angeboten oder Kostenvoranschlägen nach diesem Zeitpunkt übermittelt werden.
Weitere Informationen: https://www.bandi-altoadige.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/DM_MIMS_312_2021-08-02_BIM.pdf