Anac hat die neue Verordnung über die Durchführung der kooperativen Aufsicht im Bereich der öffentlichen Aufträge genehmigt. Die neuen Grenzen für die Unterzeichnung von Protokollen mit der Behörde wurden wie folgt festgelegt:
- von 100 Millionen auf 50 Millionen für Arbeiten
- von 15 auf 5 Millionen für Dienstleistungen und Lieferungen.
Die neue Regelung gilt für Verträge und Konzessionen, die die Vergabestellen auf der Grundlage der in Artikel 21 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Akquisitionsprogramme abzuschließen beabsichtigen, oder für Verfahren, die sich auf Interventionen außerhalb des regulären Programms beziehen und die im Allgemeinen außerordentliche Interventionen anlässlich von Großereignissen oder nach Naturkatastrophen betreffen.
Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/contratti-pubblici-nuovo-regolamento-per-la-vigilanza-collaborativa