Sie können Informationen im Dokument der Technischen Bestimmungen finden.
Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und der Transparenz laut Art. 37, Abs. 1, Bst. B) des GvD Nr. 33/2013 und Art. 29, Abs. 1 des GvD 50/2016 werden die Kommissare gebeten, folgende Daten NICHT in den jeweiligen CV EINZUFÜGEN:
Angaben zur Wohnadresse, Angaben zum persönlichen Wohnort, Steuernummer und Bankkoordinaten, Beschreibung von Einkommens- oder Vermögensverhältnissen sowie Notsituationen, sensible Daten, wie beispielsweise jene betreffend den Gesundheitszustand von Personen; Gerichtsdaten, Bilder oder Fotos von Personen, eigenhändige Unterschriften oder Abbildungen derselben.
Kein Dokument eingegeben
# | Dokument | Art der Anfrage | Anmerkungen |
---|---|---|---|
1 | Lebenslauf | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Getrennte Übermittlung |
2 | Fakultative Unterlagen | Administrative | Nicht zwingend und mehrfach (kein oder mehrere Dokumente zugelassen) Elektronisch Getrennte Übermittlung |
3 | Auszufüllende Unterlagen | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Getrennte Übermittlung |